Was steckt hinter Methylisothiazolinon (MIT), Unique Formula Identifier (UFI) und Titandioxid?
Auf den Gebinden von Farben und Lacken sind aufgrund der Inhaltsstoffe unterschiedliche Kennzeichnungen vorzunehmen. Diese dienen als Hinweis zur Zusammensetzung des Produkts und als vorsorgliche Maßnahme des Verbraucherschutzes. Die Kennzeichnungspflicht besteht für Unternehmen, die im europäischen Wirtschaftsraum Produkte in Verkehr bringen. Dieser Artikel soll Ihnen dabei helfen, die Kennzeichnung Methylisothiazolinon (MIT), den Unique Formula Identifier (UFI) und Titandioxid auf Etiketten besser einzuordnen.
Methylisothiazolinon (MIT)
Isothiazolinone sind Konservierungsmittel, die Farben und Lacke, aber auch Reinigungsmittel und Kosmetika, vor Schadorganismen, wie Bakterien und Pilzen schützen. Da die Produkte wasserbasiert hergestellt werden, gewährleistet nur die Zugabe von Konservierungsmitteln eine längere Haltbarkeit. Der Einsatz ist für Verbraucher:innen keinesfalls gefährlich. Es sollte lediglich sichergestellt sein, dass keine Konservierungsmittel-Allergie vorliegt. In diesem Fall können Sie auf unser konservierungsmittelfreies Produktsortiment zurückgreifen, wie beispielsweise düfa Superweiss.
Laut Auflagen müssen alle Produkte, die mehr als 15 ppm von dem Konservierungsmittel Methylisothiazolinon (kurz MIT) enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden. Dies geschieht mittels dem auffälligen „Ausrufezeichen“ mit roter Umrandung.
Produkte, die den Inhaltsstoff Methylisothiazolinon enthalten, erkennen Sie außerdem an der Deklaration „Enthält … 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on“. MIT-haltige Produkte werden also wie folgt gekennzeichnet:
Liegt der MIT-Anteil unter 15 ppm, werden die Gebinde nur mit dem Satz "Enthält … 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on" gekennzeichnet, müssen aber nicht das separate Gefahrenzeichen erhalten.
Unique Formula Identifier (UFI)
Seit dem 01. Januar 2021 ist auf bestimmten Produktetiketten ein neues Kennzeichnungselement zu finden: der 16-stellige eindeutige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, kurz UFI). Dieser ist auf den Etiketten aller Produkte vorgeschrieben, die Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren darstellen können. Dies betrifft viele chemische Produkte des täglichen Bedarfs, wie auch Farben, Lacke und Beschichtungen. Mit Hilfe des UFIs kann im Notfall von der Giftnotrufzentrale (Telefonnummer ist ebenfalls auf dem Etikett aufgeführt) oder dem ärztlichen Notdienst schnell ermittelt werden um welches Produkt es sich handelt und welche Behandlung vorzunehmen ist.
Titandioxid
Titandioxid (TiO2) wird aus natürlichen Mineralien (Erz Ilmenit) hergestellt und als Weißpigment in zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs verwendet. Durch die Eigenschaft der Lichtstreuung und der UV-Beständigkeit verbunden mit der ultraweißen Farbe ist Titandioxid als Inhaltsstoff für Kosmetik, Lebensmittel, Textilien, Arzneimittel, aber vor allem für Farben und Lacke unverzichtbar.
Das erzeugte Titandioxid wird überwiegend zur Herstellung von Farbe und Lack verwendet. Als weißestes und hellstes Pigment sorgt es für eine hohe Deckkraft und ein leuchtendes und langlebiges Ergebnis. Nicht nur bei weißer Farbe, sondern auch bei bunten Farbtönen kommt Titandioxid zum Einsatz, da die Farbe nur so richtig satt wirkt und lange haltbar bleibt.
Ist die Anwendung von Farben und Lacken mit Titandioxid gefährlich?
Grundsätzlich geht keine Gefahr bei der Verarbeitung von Farben und Lacken mit Titandioxid aus, solange die entsprechenden Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Beim Streichen mit Pinsel und Rolle müssen keine Maßnahmen getroffen werden, lediglich wenn die Farbe gespritzt oder Lacke geschliffen werden, ist eine Maske mit entsprechendem Schutzfilter zu tragen. Die genaue Information dazu finden Sie auf dem Etikett im Bereich "Sicherheitshinweise" oder im Technischen Merkblatt bzw. Sicherheitsdatenblatt.
Titandioxid wurde in pulverförmiger Form mit einer Teilchengröße kleiner 10 µm als "vermutlich krebserzeugend" eingestuft, da davon auszugehen ist, dass sich beim Einatmen des Staubs die Teilchen in der Lunge festsetzen. Daher tragen diese Produkte das Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr (GHS 08):
Dies betrifft allerdings keine flüssigen Farben und Lacke. Hier kommt lediglich der Gefahrenhinweis EUH 211 zum Einsatz: "Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen."
Auch nach dem Streichen bleibt die Farbe ungefährlich, da weder Rückstände noch das Pigment Titandioxid freigesetzt werden können.
Fazit:
Die Kennzeichnung auf Etiketten von Farben und Lacken dient als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des Verbrauchers. Es geht grundsätzlich keine Gefahr bei der Anwendung oder im Nachgang von unseren Produkten aus. Lediglich Allergien und die Vorkehrungen beim Anwenden bestimmter Produkte sollten sichergestellt werden.
Die Produkte von düfa können Sie weiterhin ohne Bedenken zum Streichen Ihrer Wände oder Lackieren von Holz und Metall verwenden.